Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der FORMAT12 AG. Vor Vertragsabschluss ist der Kunde verpflichtet, sich  über die zu diesem Zeitpunkt gültige Fassung der AGB's zu informieren. Massgebend ist der deutsche Text. Abweichende Bestimmungen sind nur dann verbindlich, wenn die Parteien sie schriftlich vereinbart haben. 

Mit Bezahlung der ersten Rechnung anerkennen Kunden die AGB's von Format12 AG. Dies gilt für alle Folgegeschäfte sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Vertragsparteien
Unter Kunde verstehen wir eine juristische oder eine natürliche Person. Der Kunde ist gegenüber der FORMAT12 AG berechtigt und verpflichtet, selbst wenn er durch eine Agentur vertreten ist. Kunden ist es nicht gestattet, Rechte aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen. Insbesondere untersagt ist die Untervermietung bzw. die Weitergabe von Werbeflächen an Dritte. 

Plakatstellen-Buchung

Die Plakatstellenbuchung kann bei FORMAT12 AG elektronisch, schriftlich oder per Telefon getätigt werden. Die Buchung ist erst verbindlich und rechtskräftig, sobald diese durch FORMAT12 AG bestätigt wird. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss kann nicht gewährt werden. FORMAT12 AG kann nach Eingang einer Buchung den Vertrag mit einem Kunden ohne Begründung ablehnen.

Plakatstellen
Die Details der Standorte, wie Frequentierung, genaue Lage und Restriktionen sind auf www.format12.ch einsehbar.

Aushangzeit / Plakatwechsel
Die Aushangzeit beginnt jeweils am ersten Wochentag und endet mit Ablauf der Aushangzeit jeweils wieder am ersten Wochentag. Zu beachten sind Ausnahmeregelungen auf Grund von Feiertagen. Der Kunde hat kein Anspruch auf eine fixe Plakat-Wechselzeit. Vorbehalten bleiben anderslautende schriftliche Vertragsvereinbarungen. Fällt der Beginn der Aushangzeit auf einen Feier/- Frei-Tag, wird das Plakat am ersten, darauf folgenden Arbeitstag ausgehängt.

Inhalt / Ausgestaltung der Werbeplakate
Für den Inhalt und die Gestaltung der Werbeplakate trägt ausschliesslich der Kunde die Verantwortung. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen lückenlos eingehalten werden. FORMAT12 AG nimmt keine Inhaltskontrolle der Werbemittel vor. FORMAT12 AG behält sich aber vor, im Zweifelsfall den Aushang eines Werbemittels den zuständigen Behörden zur Beurteilung vorzulegen sowie den Aushang ohne Angabe von Gründen und im eigenen Ermessen abzulehnen. Sollte FORMAT12 AG wegen des Inhalts oder der Ausgestaltung eines Werbemittels von Dritten haftbar gemacht werden, hat der Kunde FORMAT12 AG schadlos zu halten.

Wird der Aushang eines Werbemittels durch die Behörden oder durch den Vertragspartner ganz oder teilweise untersagt oder lässt er sich aus anderen behördlichen oder technischen Gründen nicht wie vereinbart realisieren, kann FORMAT12 AG die Auftragsausführung ohne weitere Grundangabe verweigern und vom Vertrag ohne Entschädigungsanspruch des Kunden zurücktreten. Gleiches gilt, wenn Format12 AG den Aushang aus rechtlichen Gründen untersagt. Aushangpreis und Gebühren bleiben weiterhin vollumfänglich gemäss Vertrag geschuldet. Der Kunde trägt die anfallenden Kosten für die erforderliche Abdeckung oder Überdeckung des Werbemittels und haftet für allfälligen weiteren Schaden. 

 

Politische Werbemittel
Politische Werbemittel unterstehen zahlreichen behördlichen Vorschriften. Der Kunde zeigt FORMAT12 AG an, wenn ein Werbemittel ein politisches Sujet beinhaltet. Imagewerbung (für Gruppierungen, Parteien und Anliegen) fällt nicht unter den Begriff der politischen Werbemittel. 
Vorbehalten bleiben gesetzliche Bestimmungen und behördliche Weisungen.

Plakat Versichern
Die Plakate der FORMAT12 AG können gegen Aufpreis, während der Aushangzeit versichert werden. Gegenstand dieser Versicherung sind defekte Plakate infolge Witterungseinflüssen und Unwetter.  Wird ein Plakat beschädigt, stellt FORMAT12 AG innerhalb von 5 Arbeitstagen, kostenlos Ersatzplakate her. Der Kunde hat kein Anspruch auf die verfallenen Aushangtage. Nicht versicherte Werbemittel sind vom Kunden auf dessen Kosten zu ersetzen. Gegen Vandalismus und Diebstahl können Plakate nicht versichert werden.

Vandalismus
Werden Plakate und Werbeträger während eines Aushangs beschädigt, zerstört oder beschmiert ist Format12 AG vom Kunden schadlos zu halten. Sämtliche Kosten an Plakaten und Werbeträger von Format12 AG, welche in Folge von Vandalismus entstehen sind vom jeweilig aktuellen Kunden zu begleichen.


Aushangpreise und Zahlung
Die Preise werden nach einer unverbindlichen Offertenanfrage ersichtlich. Alle aufgeführten Preise sind ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7,7%. Diese wird zusätzlich verrechnet. FORMAT12 AG ist berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen. Geht die Vorauszahlung nicht rechtzeitig ein, ist FORMAT12 AG von ihrer Leistungspflicht befreit. Der Kunde schuldet die vereinbarte Zahlung dennoch.

Rücktrittsrecht
Keine Kostenfolge bei einem Rücktritt innert 14 Tagen ab Bestellung, wenn zwischen dem Rücktritt und dem Montag der 1. Aushangwoche wenigstens 4 Wochen liegen. Ab 15 Tagen nach Bestellung beträgt die Kostenfolge 30% vom gesamten Rechnungsbetrag in jedem Fall.

Rücktritt mit Kostenfolgen: (jeweils in % des Rechnungsbetrags)

  • 12 bis 8 Wochen vor Aushangbeginn: 40%
  • 7 bis 4 Wochen vor Aushangbeginn: 50%
  • Bei Rücktritt von weniger als 4 Wochen vor Aushangbeginn wird der gesamte Betrag zu 100% fällig.


Restriktionen
Plakatstellen KÖNNEN mit Restriktionen versehen SEIN. Die Details sind der jeweiligen Plakatstelle auf www.format12.ch zu entnehmen

Rechte
Format12 AG ist berechtig, ohne Zustimmung des Kunden, Bilder und Berichte vom Palaktaushang zu veröffentlichen. Format12 AG ist berechtig, ausgediente Plakate ohne Zustimmung des Kunden weiter zu verarbeiten oder Nähprodukte herzustellen und diese zu verkaufen. (Upcycling)

Haftungsausschluss
Ist die Nutzung eines Werbeträgers im vorgesehenen Zeitraum nicht oder nur eingeschränkt möglich, bleiben Aushangpreis und Gebühren weiterhin und ohne Anspruch auf eine Entschädigung oder auf sonstige Schadenersatzleistungen geschuldet. Format12 AG kann ohne Zustimmung des Kunden im vorgesehenen Zeitraum einen ähnlichen Standort mit ähnlicher Reichweite als Ersatz zur Verfügung stellen. Ein Anspruch auf Entschädigung, Schadenersatz oder Rückzahlung besteht nicht.

Schlussbestimmungen
Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und FORMAT12 AG unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz von FORMAT12 AG. FORMAT12 AG ist berechtigt, den Kunden beim zuständigen Gericht an dessen Wohn- respektive Geschäftssitz oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

Ausgabe: 1. Januar 2016